Was die Kasse zahlt
Ihre Zahl steht schriftlich da, bevor etwas beginnt
Auf dieser Seite steht kein Betrag, und das hat einen Grund. Was hier steht, ist der Mechanismus dahinter - damit Sie wissen, woran Sie sind, wenn der Plan vor Ihnen liegt.

Ein fester Betrag für Ihren Befund
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz nicht einen Anteil Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag für Ihren Befund. Welche Versorgung Sie darauf wählen, ändert den Zuschuss nicht.
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Der Befund wird eingestuft
Nicht Ihre Wunschversorgung entscheidet, sondern der Zustand im Mund: welcher Zahn fehlt, welcher ist zerstört, wie viele stehen daneben. Für jeden dieser Befunde gibt es bundesweit denselben Festzuschuss.
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Die Regelversorgung ist der Maßstab
Zu jedem Befund gehört eine Versorgung, die als ausreichend gilt - die Regelversorgung. Der Festzuschuss ist ein Anteil ihrer Kosten. Er ist der Sockel, auf dem alles Weitere steht.
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Ihre Entscheidung kommt obendrauf
Wählen Sie etwas anderes als die Regelversorgung - eine Verblendung weiter hinten, ein Implantat statt einer Brücke -, bleibt der Zuschuss gleich hoch. Die Differenz tragen Sie. Deshalb ist die Frage nie „was kostet es“, sondern „was kostet es MEHR“.
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Das Bonusheft erhöht den Zuschuss
Wer fünf Jahre lückenlos einmal jährlich zur Untersuchung war, bekommt einen höheren Festzuschuss; nach zehn Jahren noch einmal mehr. Bei Kindern und Jugendlichen zählen zwei Termine im Jahr. Ein fehlender Stempel kostet den ganzen Bonus - deshalb tragen wir ihn bei jedem Termin ein, ohne dass Sie danach fragen müssen.
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Härtefall
Wer unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt oder bestimmte Leistungen bezieht, bekommt die Regelversorgung ohne Eigenanteil. Fragen Sie danach - wir sehen Ihrem Bonusheft nicht an, ob es für Sie in Frage kommt.
Das Blatt, das Sie mit nach Hause nehmen
Der Heil- und Kostenplan ist das Blatt, auf dem vor der Behandlung steht, was gemacht wird, was es kostet und was davon Ihre Kasse trägt. Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht vorher gelesen haben.
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Wir erstellen ihn
Nach dem Befund tragen wir die geplante Versorgung ein, die Regelversorgung daneben und die Beträge für beide Spalten. Das kostet Sie nichts.
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Sie nehmen ihn mit
Sie gehen mit dem Plan nach Hause. Wenn Sie eine zweite Meinung möchten, ist das der richtige Zeitpunkt dafür, und wir nehmen es niemandem übel.
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Ihre Kasse prüft
Sie reichen den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie trägt den Festzuschuss ein und schickt ihn zurück. Das dauert meist ein bis drei Wochen; der Plan gilt danach sechs Monate.
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Dann erst beginnt die Behandlung
Der genehmigte Plan sagt Ihnen den Eigenanteil, bevor die Behandlung beginnt. Ergibt sich unterwegs etwas Unvorhergesehenes, sprechen wir vorher darüber und ändern den Plan - nicht die Rechnung am Ende.
Wie Behandlungskosten zustande kommen
Zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet. Sie schreibt keinen Preis vor, sondern eine Spanne, und innerhalb dieser Spanne entscheidet der Aufwand des einzelnen Falls: wie viele Wurzeln der Zahn hat, wie tief die Tasche ist, wie lange die Sitzung dauert. Ein Betrag auf einer Website würde diese Bemessung vorwegnehmen. Ihren Betrag bekommen Sie deshalb nicht hier, sondern schriftlich und für Ihren Befund - bevor etwas beginnt.
Aus demselben Grund finden Sie hier keine Rabatte, keine Aktionen, keine Gutscheine und keine kostenlose Erstuntersuchung. Eine kostenlose Beratung ist zulässig und die bekommen Sie - eine kostenlose Untersuchung wäre es nicht.
Den Plan besprechen
Wenn ein Heil- und Kostenplan vor Ihnen liegt und Sie ihn nicht verstehen, ist das nicht Ihr Fehler. Rufen Sie an, wir gehen ihn Zeile für Zeile mit Ihnen durch - auch wenn er von einer anderen Praxis stammt.
praxis@zahnaerzte-am-rathsberg.de
Bitte schreiben Sie uns keine Befunde, Beschwerden oder andere Gesundheitsdaten per E-Mail. Eine gewöhnliche E-Mail ist unterwegs mitlesbar. Rufen Sie uns dafür an.